In Sibirien Wache Schieben

Als Kammern noch Gewissen prüften

Dreißig Jahre bedeuten eine lange Zeitspanne. Daher kann ich es jetzt verraten, mein kleines Geheimnis: Ich war in jungen Jahren ein ganz guter Schießbudenschütze. Bereits bei meinem allerersten Versuch bei der Großen Kirmes kam ein Foto dabei heraus, und bei weiteren Versuchen, dann meist ohne eingebaute Kamera, traf ich stets das Wachsröhrchen – auch wenn es nicht immer vollständig zerbarst. Das lag weniger an meinen Schießkünsten als vielmehr am Zustand des Sportgeräts – ich vermeide das verwendete Schießeisen als „Waffe“ zu bezeichnen – und besonders lag es an der mit zu vielen Sollbruchstellen versehenen Konsistenz des Wachses.

Während eines Sommerurlaubs an der Ostsee nahm ich, gestärkt von meiner Jahrmarktserfahrung, am öffentlichen „Aaleschießen“ teil. Nein, keine Bange. Es wurde nicht auf lebendige Aale geschossen, nicht einmal auf tote, sondern auf Zielscheiben. Allein bei den Sachpreisen, die man unter Einheimischen und Badegästen auslobte, handelte es sich um am selben Abend geräucherte, kleine bis riesige Aale. Gestaffelt nach der über den Abend addierten Trefferzahl. Ich war der jüngste Teilnehmer und wies einige recht schießerfahren wirkende Männer in ihre Schranken, machte in der Gesamtwertung den alle Anwesenden überraschenden dritten Platz.

Applaus und Schnitt.

Vor dreißig Jahren, genauer gesagt vom 12. März 1977 an, durften von dieser gar nicht so bedeutenden Geschichte eines stolzen Knaben nur noch sehr intime Bekannte wissen. Denn meine Mutter entnahm dem Briefkasten an jenem Tage ein schmuckloses Postkärtchen. Der Absender hieß Kreiswehrersatzamt.

Damals waren die „geburtenstarken Jahrgänge“ in aller Munde. Ich gehörte ihnen an, was mir eine gewisse Chance eröffnete, zu jenen Glücklichen zu gehören, die die Wehrüberwachung übersah. Doch, wie der Empfang der eben erwähnten Postkarte zeigt, währte meine Hoffnung nur ein sehr knappes Jahr nach meinem achtzehnten Geburtstag. Natürlich – natürlich? – hatte ich mir für diesen unglücklichen Fall der Fälle vorgenommen, sofort zu verweigern. Lieber wäre mir – natürlich! – gewesen, wenn man mich im Sinne meiner spätpubertären Bequemlichkeit vergessen hätte. Pech gehabt.

Der Bund hatte mich nicht vergessen. Ich musste also meinen für den ersten echten Ernstfall meines Lebens längst feststehenden Verweigerungsentschluss begründen. In meiner kleinen Familie war es noch recht einfach. Meine Eltern verstanden zwar nicht unbedingt oder nicht sofort, warum ich mir solche Unannehmlichkeiten einhandeln wollte, unternahmen aber auch keine wesentlichen Überredungsversuche, mich auf den „normal üblichen“ Weg der Uniformierung zurück zu bringen. Außerdem setzte sich bei ihnen wohl schnell die Überzeugung durch, dass das, was sie in kriegerischen Kinder- und Jugendtagen erlebt hatten und was sie vor kurzem noch an den Berichten vom Vietnamkrieg schmerzte, nicht zuletzt meiner Generation und unserem Land erspart bleiben sollte. Sie legten mir also keine Steine in den Weg.

Außerdem half mir im privaten Umfeld auch die öffentliche und durchaus weit verbreitete Diskussion dieser Zeit und die im Bundestag bestimmende Mehrheitsmeinung der SPD. Nur noch ältere, meist erzkonservative Zeitgenossen sprachen von Drückebergerei, bis sie kurz vor ihrem Ende noch in den Genuss eines ihnen zugeteilten Zivis kamen. Dann änderte sich ihre Ansicht. Manchmal. Egal, meine Verweigerung war abgegeben und das Bundesparlament änderte sogar gegen die Stimmen der CDU das dazugehörige Gesetz.

Die Tagesschau meldete am 27.05.1977: Der Bundestag verabschiedete heute die Wehrdienst-Novelle, nach der Wehrpflichtige künftig ohne Gewissensprüfung zwischen Bundeswehr und Zivildienst wählen dürfen. – Diese sollte ab dem 1. August 1977 gültig sein.

Hurra! Das Ende der Wehrpflicht galt zu feiern. Die ungeliebte Bundeswehr war genau zur rechten Zeit auf dem absteigenden Ast unterwegs. Die zum größten Teil eher pazifistische Jugend hatte es den Alten, die ihre Lehren einfach nicht ziehen wollten, gegeben. Die Bundesrepublik schlug endlich ein mal einen wirklich neuen Weg ein. Es hatte sich gelohnt, die Jugend zu politisieren.

Ja, politisiert waren wir damals tatsächlich alle. Woher das kam, wusste niemand so recht. War es einfach ein gewisser gesellschaftlicher Konsens, wie man ihn heute als „Zeitgeist“ kennt, oder waren es schlicht die Erziehungserfolge der 68er, die meine Generation immerhin schon als erfrischend andere Referendare in der Schule erlebt hatte? Oder hatte das politische Engagement nur „gefühlt“ einen höheren Stellenwert als heute? Ich werde das jetzt und hier nicht klären können, doch zumindest glaubt sich meine inzwischen alt gewordene Generation vielfach genau deswegen von der heutigen Jugend abgrenzen zu können.

Wir sprachen damals, wovon wir auch träumten, von einer gerechten Welt und dem dafür unvermeidlichen Sozialismus. Selbstverständlich sollte er nicht wie in der UdSSR oder der DDR aussehen. Logisch. Gerecht und frei eben. Gewaltfrei vor allem. Ganz anders eben, als es sich die Jungen von heute (da zeigt sich mein Alter!) vorstellen können, bei denen spätestens die Wiedervereinigung dafür gesorgt hat, dass alles, was mit Sozial- anfängt, mit altmodischen Hirngespinsten oder unweigerlich mit einer Ismus-Diktatur zu tun hat. Für eine solche Romantik hatten wir tatsächlich noch Zeit und Muße.

Damals wurde auf dem Schulhof nicht nur über die am Vorabend im Fernsehen gesehenen Filme diskutiert, nicht nur die Neuerscheinungen auf dem Schallplattenmarkt kritisiert, nicht nur darüber, ob Wrangler der Levi´s (Lewis, denn noch sagte niemand Lieweiß) vorzuziehen sei und über die Frage, ob die Träger der Jinglers von C&A nun als lächerlich oder bemitleidenswert zu bezeichnen seien, gestritten. Es wurde auch nicht nur über die Mädchen der Parallelklasse getratscht und gelästert, es wurden höchstpolitische Themen diskutiert!
Selbst im Unterricht war – wahrscheinlich dank der eben erwähnten, gerade in die Schuldienstinstitutionen wandernden 68er – enorm viel lehrplanübergreifende Demokratisierung und entsprechende Mobilisierung modern.
Ich sehe meinen neunzehnjährigen Sohn ob dieser bekloppten Zeit den Kopf schütteln. Nun will er auch verweigern…

Musterung am 05.04.1977, da musste ich trotz anstehender Verweigerung hin.

Ich kann mich leider nur bruchstückhaft an diese Veranstaltung und meine Vorbereitung dazu erinnern. Manches kann im Geiste mit Musterungsszenen aus Kinofilmen verschmolzen sein, zu ähnlich war die Atmosphäre. Doch etwas ist sicher: ich hatte nicht, wie mir empfohlen wurde, vorher den Tablettenschrank meiner Mutter geplündert, ich hatte nicht literweise Cola in mich hineingeschüttet und ich hatte auch keine anderen der temporären körperlichen Schadennahme dienenden Hilfsmittel gesucht, um einen möglichst wehrunfähigen Eindruck zu machen. Auch die Schauspielerei lag mir noch nie. Doch meine im weiten Umkreis bekannte Unsportlichkeit sollte meines Erachtens für einen miesen Tauglichkeitsgrad genügen.

Denkste. Die Ärzte, von denen keiner – trotz seines langjährigen Dienstes unter dem Eid des Hippokrates, wie auch dem unter verschiedenen deutschen Flaggen – den Eindruck machte, jemals einen kranken Menschen geheilt zu haben, fanden meinen körperlichen Zustand durchaus akzeptabel und der Verteidigung des Heimatlandes tauglich.

Nach der „medizinischen“ Begutachtung sollten wir dann auch noch einen Aufsatz schreiben. Leider habe ich das Thema nicht präsent, aber ich bin mir sicher, dort einige meiner Thesen zur Ablehnung von Systemen, die auf Befehl und Gehorsam basiert sind und auch Möglichkeiten zur friedlichen Konfliktlösung untergebracht zu haben. Ebenso machte ich meiner Meinung nach deutlich, dass ein Mensch sich aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und nicht seines Ranges oder Dienstgrades Respekt erwirbt. – In welchem Teil des Staatsarchivs landen solche Aufsätze?

WehrpassAm Ende der Musterung wurde mir von einem förmlich daherredenden Uniformierten und seinem Begleiter der von Anfang an speckig-graue Wehrpass übergeben. Es sollte nach Ansicht der beiden wohl eine feierliche Stimmung entstehen, in welcher der bedröppelt vor ihnen sitzende Träger der Personenkennziffer 130558731026 Stolz oder gar Freude erfahren sollte. Mir war keineswegs feierlich zumute. Das war denen dann auch egal. Sie hatten ihre Show.

Da ich aufgrund meiner laufenden Schulausbildung vorerst zurückgestellt war, konnte ich mir für die Begründung der Verweigerung Zeit lassen. Ich glaubte daran, wie auch zunächst an die allgemeine Wirkung der Wehrdienstnovelle, und schickte meinen Brief in meiner Trägheit erst etwa ein Jahr später ab. Ich hätte sie natürlich auch schon viel früher verfassen können. Sogar schon vor der Musterung, doch mit einer vorher abgegebenen Verweigerung wären die rechnerischen Chancen auf eine Untauglichkeit gen Null gesunken. Hier endete allerdings mein Kalkül.

Leider finde ich in meinen Unterlagen keine Kopie dessen, was ich seinerzeit schriftlich verzapfte. Auf einen unvergessenen Teil, auf eine Formulierung, bin ich allerdings noch heute stolz, wobei sie im Wesentlichen ein Beleg für meine damalige und heute noch extrem nachwirkende Prinzipientreue, dem konsequenten Ehrlichkeitsdrang, kurz: für meine Naivität ist.

Ich lehnte es ab, externe Hilfe für meine Argumentation in Anspruch zu nehmen. Ich hatte nichts mit der Kirche am Hut. Warum sollte ich einen Pastor fragen? Ich kannte keinen Psychologen. Warum sollte ich einen suchen? Ich fühlte mich nicht krank und wollte es nicht werden. Auch waren mir diese politisch-institutionellen Verweigerungsberater unangenehm. Sie stellten meine Entscheidung, niemals einen Menschen töten zu wollen, auf eine soziologische, historische, weltpolitische und irgendwie abgehobene Ebene, trafen nicht meinen eigenen Kern. Benennen wir es mit der Vokabel der damaligen Zeit, nennen wir es „Gewissen“. Warum sollte mir jemand helfen, der mir fremd war und dessen Argumente und Motive mir unangemessen erschienen?

Ach, ich habe vergessen zu erwähnen, welche die eben angesprochene Formulierung war, auf die ich noch heute stolz bin? Es war eine, die meine Gewissensbegründung in ihrer Zeit voraus katapultierte, denn erst in den Neunzigern musste sich dann das Bundesverfassungsgericht indirekt mit mir und meiner Aussage beschäftigen. Es war eine, die mir damals (mein Ehrenwort!) unbewusst von Kurt Tucholsky in die Feder gelegt wurde, eine, die ich zugegebenermaßen in einer Weicheifassung verwendete:

Ich bezeichnete Soldaten als potentielle Mörder. Tucholsky ließ angesichts des zurückliegenden Ersten Weltkrieges das „potentielle“ weg. Ich wollte mit dieser Einschränkung auf das Töten auf Befehl eingehen, auf die Rolle des Soldaten als im Ernstfall möglichst willenlosem Mordinstrument.

Am 15.12.1977 setzt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der CDU/CSU und der Unions-Landesregierungen durch eine einstweilige Anordnung die seit 1. August gültige Wehrdienstnovelle außer Kraft.

Der Rückschritt! So sollte das Jahr also im Geiste der Altvorderen enden und der möglichst genehme Inhalt meiner Begründung, wie auch meine persönliche Selbstdarstellung als Kriegsdienstverweigerer, sollten wieder wichtig werden. Doch das Hin und Her der Entscheidungen im Bund und die ohnehin aufschiebende Wirkung der laufenden Schulausbildung verlangsamte das Fortschreiten meines Falles.
Erst am 05.12.1978 wurde ich zur mündlichen Verhandlung vor den Prüfungsausschuss geladen.

Düsseldorf, Altstadt, Stadthaus.
Ein Oberregierungsrat, ein Verwaltungsdirektor a. D., eine Sekretärin und ein kaufmännischer Angestellter waren mein Ausschuss.

Es war, als säße ich vor einem Gericht, das mir eine schwere Straftat nachweisen und die gerechte Bestrafung dafür zuteil kommen lassen wolle. Ich fühlte mich als Angeklagter und die Art und Weise, wie die vier mein Gewissen ergründen wollten, hatte sehr viel mit der Verhandlung in einem amerikanischen Fernsehgericht gemein. Mit dem Unterschied, dass der Richter, der Oberregierungsrat, gleichzeitig die Rolle des Staatsanwaltes inne hatte und ich über keinen Verteidiger verfügte. Nicht einmal einen Zwangsverteidiger.
Das Verhör umschiffte zwar die damals allseits bekannte Frage nach dem Mann im Wald, der meiner Freundin etwas anhaben wollte. Aber man kam doch immer wieder in die Nähe dieser Konstruktion, bei der ich stets wiederholend Selbstverteidigung von organisierter Gewalt unterscheiden musste.

Zwischendrin wollte die Sekretärin (mir liegt die Diskriminierung dieser Berufsgruppe und von Frauen überhaupt fern, doch ist die Berufsbezeichnung protokolliert und meine Geschichte bitte zu glauben!) eine Frage stellen. Sie hob an mit „Wie ist das denn, wenn Sie Soldaten als…“ und wurde unwirsch vom Oberregierungsrat abgewürgt: „Die Frage ist noch gar nicht dran!“ – Es sollte ihr erster und letzter Frageversuch bleiben.

Statt dessen kam einer der Männer, ich weiß nicht mehr, welcher, eine gefühlte halbe Stunde später, also wohl zum richtigen Zeitpunkt, wieder damit heraus: „Wie ist das denn, wenn Sie Soldaten als Mörder bezeichnen, sind dann die Helden von Mogadischu auch Mörder?“
Da hatten sie mich natürlich beeindruckt und meine Einwände, dass ich als Wehrpflichtsoldat wohl kaum für einen solchen polizeilichen Spezialeinsatz in Betracht kommen würde, dass die mir gestellte Spezialaufgabe, Menschen aus der Gewalt von Flugzeugentführern zu befreien, recht unrealistisch sei und außerdem ICH sowieso nicht in die Bredouille kommen könne, weil ICH mich ja nicht an der Waffe ausbilden lassen würde, verhallten ungehört – beziehungsweise verfingen sich in den fachmännisch ausgelegten Stricken.

Einige Tage später lag die Begründung meiner Ablehnung im Briefkasten. Hier einige Auszüge:
Der Antragsteller wurde am 05.04.1977 wehrdienstfähig gemustert und bis zum 3.06.1978 vom Wehrdienst zurückgestellt. […]Der zulässige Antrag ist nicht begründet. Die Befragung des Antragstellers ergab, dass der Antragsteller, in Konfliktsituationen hineinversetzt, keine Entscheidungen treffen konnte, die sich an sittlichen Maßstäben orientieren. Beim Antragsteller war lediglich eine gefühlsmäßige Abneigung gegenüber Gewalt im allgemeinen und gegen kriegerische Handlungen im besonderen festzustellen, die sich jedoch noch nicht zu einer Gewissensentscheidung verdichtet hat. Dem Ausschuss fiel besonders auf, dass der Antragsteller Soldaten, die ihr Heimatland gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigen, als Mörder bezeichnet. Demnach hat der Antragsteller nicht versucht, eine gerechte Güterabwägung vorzunehmen, die sich an den Kategorien von „Gut“ und „Böse“ misst. Diese Abwägung ist aber Voraussetzung, um eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst treffen zu können. […]

Im direkten Gegenzug – von Trägheit keine Spur mehr – nur eine Woche später lag der Prüfungskammer der Wehrbereichsverwaltung III mein Widerspruch vor, in dem ich recht pathetisch auf das Wechselspiel und die Abhängigkeiten von Gefühl und Gewissen, auf die Gesetzesinstanz „Gewissen“ einging und natürlich auch noch einmal mein fatales „Soldaten sind potentielle Mörder“ begründete. Klug wäre wohl gewesen, diesen Part vollständig wegzulassen. Doch fühlte ich mich gekränkt und missverstanden und wollte nicht klug, nicht opportunistisch, sein. Nennen Sie es Starrsinn oder Sturheit, ich nenne es Konsequenz. Manchmal ist es besser, den Kampf mit den Windmühlen aufzunehmen.

Am 17.01.1980 fand meine zweite Ausschusssitzung statt.
Im mächtigen Gebäude des Regierungspräsidenten.

Mein „Gericht“ bestand aus Assessor O. Herrn Ho., Herrn Hi. und Herrn P.. Außer bei Herrn O. sparte man sich also die Berufsbezeichnungen.
War schon die erste Verhandlung kaum geeignet, die psychischen Strukturen eines Antragstellers zu durchleuchten, hatte sich dieser Ausschuss – allen voran Assessor O. – nun vorgenommen, dem Drückeberger und Vaterlandsverräter, der ihnen vorgesetzt wurde, ordentlich eine zu verplätten.
Von Anfang bis Ende ließ man mich kaum zu Wort kommen und unterbrach, sollte ich unbeabsichtigt doch einmal die Gelegenheit erhalten haben, jeden meiner Sätze.
Man warf mir vor, nicht die Rente meiner Großmutter schützen zu wollen.
Man spielte „guter Cop/böser Cop“ mit erheblichen Vorteilen für den bösen, beschimpfte mich, brüllte, solche wie ich würden bei den Russen längst in Sibirien Wache schieben und außerdem sei ich sowieso von einer nicht zu nennenden politischen Organisation zu ihnen geschickt worden. (Meine damalige Freundin und spätere Frau wartete auf dem Gang. War sie diese Geheimorganisation?)
Wenn ich versuchte, meine Einwände gegen die unsachlichen Äußerungen der Ausschussmitglieder vorzubringen, warnte man mich, ich solle bloß nicht aggressiv werden und schickte mich kurz (zur Beruhigung!) hinaus auf den Gang. Das geschah zweimal.
Im dritten Durchgang wurden die vier Herren plötzlich und ohne ersichtlichen Grund milder. Sie sagten mir lapidar, aufgrund meines fortgeschrittenen Alters (ich war inzwischen einundzwanzig Jahre alt und gehörte, wie oben beschrieben, den geburtenstarken Jahrgängen an) wäre die Wahrscheinlichkeit, zur Bundeswehr eingezogen zu werden, sehr gering. Daher würde man meinem Widerspruch stattgeben. Das war’s.

DAS war’s?
Sie, am meisten natürlich Assessor O., hatten ihren Spaß mit mir gehabt, formulierten es hinterher in Form eines bemüht ironischen Wechselspiels schriftlich – und lassen mich bis in die heutige Zeit fragend zurück, wann und zu welcher Gelegenheit wohl die angesprochenen Punkte erörtert wurden:
Nach Auffassung der Beisitzer der Prüfungskammer genügt das Vorbringen des Antragsstellers den objektiven Anforderungen, die an die Darlegung einer Gewissensentscheidung […] zu stellen sind, wenn er vorträgt, er könne die Tötung eines Menschen gegenüber seinem Gewissen nicht verantworten.
Bemerkenswert ist, daß der Antragsteller die schutzbedürftigen Bundesbürger durch passiven Widerstand verteidigen und ein kriegerisch aufgezwungenes Regime durch passive Gewalt menschlich besiegen will. Was die schutzbedürftigen Bundesbürger wohl über ihre dann verlorengegangenen Freiheitsrechte denken, darüber hat sich der Antragsteller bisher noch keine Gedanken gemacht. Wenn einmal von einer bezahlten Betreuung von Ferienkindern im Sommer 1978 abgesehen wird, hat der Antragsteller die Mitverantwortung für seine Mitmenschen noch nicht praktiziert und dadurch deren Bedürfnisse und Wünsche unmittelbar kennengelernt.
Für den hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vermochte der Antragsteller die Beisitzer der Prüfungskammer davon zu überzeugen, daß er die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfüllt, weil er die geforderte Gewissensentscheidung in den sittlich billigenswerten Kategorien von „Gut“ und „Böse“ ernsthaft und für seine Persönlichkeitsstruktur sowie sein Leben getroffen hat.
Dabei mußte als merkwürdig auffallen, wie äußerst schwer dem Antragsteller gefallen ist, seine mehrfach vorgenommene schriftliche Bewertung, der Bundeswehrsoldat sei im Einsatz ein Mörder, zu modifizieren. In ähnlicher Weise legt der Antragsteller seine dauerhafte sittliche Prägung, wenn er schreibt, er könne als Soldat im Verteidigungsfalle nicht mitwirken, weil für ihn nicht die gegnerischen Soldaten die Aggressoren seien, sondern deren politische Führung.
Nach alle dem waren die Beisitzer der Prüfungskammer der Ansicht, daß dem Widerspruch stattgegeben werden muß.

Vielleicht hätte ich den als Windmühlen verkleideten Bütteln aus der Prüfungskammer damals doch meine Schießbudengeschichte erzählen sollen. Es wäre spannend gewesen, wie sie diese in ihren Bescheid gepackt hätten.

© Dirk Jürgensen – Veröffentlichungen des Texts, auch in Auszügen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Autors.

Die Rohform dieser autobiographischen Geschichte entstand 2007 anlässlich einer Schreibwerkstatt, die das Jahr 1977 zum Thema hatte und unter der Leitung von Olaf Cless Kulturzentrum Zakk in Düsseldorf veranstaltet wurde.
www.textwerkstatt-duesseldorf.de

image_print